Am 27.12.2024 wurde das Stiftungsgeschäft der H.E. Erwin Walther - Stiftung von dem Stiftern unterzeichnet. Die Anerkennung der Stiftung als deren "Geburt", zu erfolgen durch die zuständige Stiftungsaufsicht - Regierung der Oberpfalz in Regensburg, wurde beantragt. Parallel zum Anerkennungsverfahren wird bei der Finanzverwaltung die Anerkennung der Stiftung als gemeinnützig beantragt.
Der Stiftungszweck, die nachhaltige Förderung des Andenkens an den Komponisten H.E. Erwin Walther und die Erweiterung seiner Bekanntheit, soll insbesondere verwirklicht werden durch
Durchführung und Unterstützung von Aufführungen der Werke von H.E. Erwin Walther, möglichst eingebettet in die Werke anderer, auch zeitgenössischer Komponisten,
Förderung der Verbreitung von Werken H.E. Erwin Walthers im Rundfunk und anderen öffentlich zugänglichen Medien,
Gewährung von Kompositionsaufträgen an Komponisten, in denen diese sich mit dem Werk von H.E. Erwin Walther auseinandersetzen, und Aufführung derselben,
Initiierung und u.U. Finanzierung von Forschungsaufträgen und der wissenschaftlichen Aufarbeitung von Leben und Werk von H.E. Erwin Walther, inkl. der Digitalisierung seines Werkes,
Unterstützung von Komponisten und Musikern, die neue und ungewöhnliche Wege der Musikdokumentation und -vermittlung gehen und damit den Bogen schlagen zu den ungewöhnlichen Wegen des H.E. Erwin Walther.
Weiterführende Informationen unter www.erwin-walther-stiftung.de